Die Regulatorik Banken umfasst mehrere Teilelemente, auf welche die Bankenaufsicht achtet.
Kreditinstitute müssen angemessene Eigenmittel haben. Im Rahmen der laufenden Aufsicht überwachen die Mitarbeiter der Bankenaufsicht zudem, ob die Institute für eingegangene Risiken aus den Bilanzaktiva und den außerbilanziellen Geschäften – etwa aus Forderungen, Wertpapieren, Derivaten oder Beteiligungen – über ausreichende Eigenmittel verfügen. Neben Ausfall- und Marktrisiken müssen auch operationelle Risiken mit angemessenen Eigenmitteln unterlegt werden.
Zusätzlich müssen die Institute Mittel für den Kapitalerhaltungspuffer, den antizyklischen Kapitalpuffer und nach entsprechender Anordnung auch für den Kapitalpuffer für systemische Risiken, den Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute und den Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute vorhalten (§§ 10c bis 10i KWG).
Darüber hinaus prüft die Bankenaufsicht, ob die Liquidität ausreichend ist, ob die Institute also ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist (§ 11 KWG).
Im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses (Supervisory Review Process- SRP) überwacht die BaFin zudem auch diejenigen Risiken, die nicht nach der CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen sind (§ 6b KWG). Kernelemente des SRP sind die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme und deren Überwachung durch die Aufsicht: So müssen die Institute den so genannten „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ (ICAAP) einrichten, der gewährleistet, dass sie über genügend internes Kapital zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken verfügen. Außerdem müssen angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse („Robust Governance Arrangements“) vorliegen. Dabei muss die Organisation eines Kreditinstituts nach Art und Umfang der betriebenen Geschäfte angemessen gestaltet werden. Dazu müssen die Institute die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen. Sie müssen in der Lage sein, Risiken zu erkennen, zu messen und zu kontrollieren. Da Bankgeschäfte immer komplexer werden, müssen die Institute geeignete Vorkehrungen schaffen, um ihre unterschiedlichen Risiken zu steuern und zu überwachen.
Eine wesentliche Informationsquelle der Aufsicht sind neben den Jahresabschlüssen die Prüfungsberichte, die Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsverbände im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erstellen. Zudem kann sich die BaFin in Sonderprüfungen vor Ort einen vertieften Einblick in die wirtschaftliche Lage einer Bank verschaffen.
Die Regulatorik Banken wird aber vor allem für kleinere Institute immer mehr zu einer Herausforderung, da die vielfältigen Anforderungen der Bankenregulierung aufgrund knapper Ressourcen oder auch fehlendem Knowhow nur unzureichend umgesetzt werden und es dann im Rahmen von Prüfungen der Aufsicht häufig zu umfangreichen Feststellungen kommt.
Es ist insbesondere zu beobachten, dass sich die getroffenen Feststellungen auf die zentralen Schlüsselthemen wie z.B. Informationssicherheit, Informationsrisikomanagement, Berechtigungsmanagement und den Einsatz von Anwendungen fokussieren, dort aber nach wie vor bei den Häusern teils eklatante Lücken bestehen. Die Bankenregulierung hat gerade in diesen Themenfeldern die Anforderungen konkretisiert und detailliert dargelegt, welche Aspekte konkret umzusetzen sind.
Aufgrund der fortschreitenden Konkretisierung der Regulatorik Banken müssen sich die Institute nach unserer Einschätzung besser und vor allem strukturierter den gestellten Anforderungen stellen. Dies fängt bei der Strategie der Bank / des Instituts an und hört bei angemessenen Notfallmaßnahmen auf. Die Aufsicht achtet bei Ihren Prüfungen auch immer mehr darauf, dass gerade die Verzahnung der einzelnen regulatorischen Themen sichergestellt und nicht stumpf eine Textziffern basierte „Abarbeitung“ geschieht.
Deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend die richtigen Maßnahmen aufzusetzen, um die regulatorischen Anforderungen bestmöglich und effizient umsetzen zu können.