Wesentlichkeit der Geschäftsprozesse (im Aufsichtsrecht)
Ganz allgemein sind Geschäftsprozesse strukturierte Abläufe innerhalb der Institute, durch die definierte Ziele erreicht werden (sollen). Aufgrund dieser Zielbezogenheit bestimmt sich die Wesentlichkeit eines Geschäftsprozesses grundsätzlich anhand des Zielbeitrags, der von ihm ausgeht. Die Zielbezogenheit wiederum ist Ausprägung der Strategie des Instituts, welche langfristigen Charakter hat – die Wesentlichkeit eines Geschäftsprozesses ist somit eine – zumindest mittelfristig – zeitstabile Zustandsbeschreibung. Die Bankenaufsicht verlangt zukünftig im Zusammenhang mit der Steuerung von Auslagerungen in MaRisk AT 9 Tz. 2-Erl. (neu)1 die Berücksichtigung der Wesentlichkeit eines Geschäftsprozesses innerhalb der Prozesslandkarte. Erwartet wird demgemäß ein Ordnungsverfahren zur Klassifizierung der Geschäftsprozesse nach auf- bzw. absteigender Bedeutung.

