Die MaRisk AT 9/DORA‑Ausnahme
Ein Satz in der Erläuterung zu MaRisk AT 9 Tz. 1, und DORA-regulierte IKT-Dienstleistungen sind raus aus dem Auslagerungsregime der MaRisk. Die jüngste MaRisk-Novelle verpackt eine Seifenblase als Bürokratieabbau, und das KWG hält die Nadel. Man hätte es kommen sehen können. Schon in der Konsultation lag die Frage auf dem Tisch. Den Sommer über wurde viel diskutiert, in Instituten wie in Arbeitskreisen. Die Fragen sind überall dieselben, die Antworten bleiben rar. Statt sich für „Vertrauensvorschüsse“ an die Banken selbst zu loben, wäre sorgfältige Normabstimmung angebrachter gewesen. Nächste Runde: die überarbeiteten EBA-Leitlinien zu Auslagerungen. Neues Spiel, neues Glück. Vielleicht.

