AI Act im Fokus

HUG GmbH

Artificial Intelligence Act: Was Sie jetzt wissen müssen

Die EU setzt mit dem AI Act einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, einheitlich eine menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI in der EU zu fördern und dabei ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierbei verfolgt der AI Act einen risikobasierten Ansatz bei der Einstufung der KI.

EU AI Act

Wie lässt sich die Umsetzung des Gesetzes zeitlich einordnen?

  • 12. Juli und 2. August 2024: Veröffentlichung und Inkrafttreten des AI Acts
  • 2. Februar 2025: Anforderungen an die KI-Kompetenz von Mitarbeitern sowie Verbot unannehmbarer KI-Systeme treten in Kraft.
  • 2. August 2025: Identifikation und Kategorisierung eingesetzter KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck müssen abgeschlossen sein.
  • 2. August 2027: Frist zur vollständigen Umsetzung der Regelungen.

Was müssen Sie jetzt tun?

Schulung der Mitarbeiter

Falls ihr Unternehmen KI-Systeme einsetzt, sind Sie dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz (1. Technische Grundlagen von KI, 2. Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen und 3. KI-Anwendungen im Finanzbereich) verfügt. Wir empfehlen eine Schulungspriorität für Mitarbeitende, die bereits KI-Anwendungen nutzen.

Prüfung und ggf. Einstellung aller eingesetzten KI-Anwendungen auf verbotene Praktiken

anhand einer KI-Checkliste, welche folgende und weitere Punkte beinhaltet: Manipulation von Verhalten, Ausnutzung von Schwächen oder Biometrische Kategorisierungssysteme. Falls eine Anwendung gegen die Verbote verstößt, ist sie spätestens bis zum 02. Februar 2025 einzustellen oder so zu verändern, dass sie die Regelungen der KI-Verordnung einhält.

Prüfung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modelle)

Falls KI-Modelle mit allgemeiner Verwendbarkeit (z. B. GPT-4, DALL-E) in ihrem Unternehmen genutzt werden, sind die neuen Regelungen zur Transparenz und Compliance zu prüfen und umzusetzen. Dokumentation und Risikobewertung für solche Modelle aktualisieren.

Umsetzung der Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme und Integration der KI-Checkliste ins Risikomanagement

Identifikation aller Hochrisiko-KI-Anwendungen in Ihren Unternehmen und Umsetzung der dokumentations- und prüfungspflichtigen Maßnahmen. Die KI-Checkliste kann als eigenständiges Dokument geführt oder in bestehende Risikomanagement-Systeme integriert werden.

EU AI Act

Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte

  • KI-Checkliste vollständig ausfüllen und interne Überprüfung der Anwendungen abschließen (bis Ende März 2025)
  • Maßnahmenplan für Schulungen festlegen (bis Ende April 2025)
  • Erstellung eines Umsetzungsplans für GPAI-Modelle (bis Juni 2025)
  • Analyse potenzieller Hochrisiko-KI-Systeme beginnen (ab Mitte 2025)
  • Integration in das bestehende Risikomanagementsystem planen (bis spätestens Anfang 2026)

 

Mit der Umsetzung dieser Handlungsempfehlung stellen Sie sicher, dass ihr Unternehmen die relevanten Fristen der KI-Verordnung einhält und frühzeitig notwendige Maßnahmen einleitet.

EU AI Act

Sind Sie bereit für den AI Act?

Handeln Sie proaktiv und stellen Sie die Weichen für eine sichere und regelkonforme KI-Nutzung!

 

Kommen Sie gerne für eine weiterführende Beratung auf uns zu.

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