DORA und die Logik der Geschäftsfortführung

HUG GmbH

Anforderungen an die Geschäftsfortführung von kwF - trotz fehlender Kritikalität

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) verfolgt das legitime Ziel, die operationelle Resilienz von Finanzinstituten zu stärken.

 

Die Gleichzeitigkeit einer weiten Definition kritischer oder wichtiger Funktionen (kwF) und der undifferenzierten Anwendung von Instrumenten der Geschäftsfortführung führt in der Praxis zu erheblichem Mehraufwand, ohne dass ein entsprechender Resilienzgewinn erkennbar wäre.

DORA

"kwF sind mehr"

Die BaFin stellt klar:

Die Ermittlung kritischer oder wichtiger Funktionen (kwF) darf weder allein auf Basis einer Business-Impact-Analyse (BIA) erfolgen noch ausschließlich auf zeitkritische Prozesse verengt werden.

Mit dieser Klarstellung korrigiert die Aufsicht eine in der Praxis verbreitete Verkürzung. kwF sind funktional weit zu definieren und umfassen auch solche Funktionen, deren Nicht-Funktionieren zwar wesentliche Auswirkungen haben kann, jedoch nicht zeitkritisch ist. Diese Einordnung ist aufsichtsrechtlich sachgerecht und konsistent mit dem Ziel einer umfassenden operationellen Resilienz.

Der Systembruch in Artikel 11 DORA

Die methodische Spannung entsteht erst später. Artikel 11 DORA („Reaktion und Wiederherstellung“) verpflichtet Finanzunternehmen zur Erstellung einer:

IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie, die darauf abzielt, die Fortführung der kritischen oder wichtigen Funktionen sicherzustellen.

Die Verordnung differenziert dabei nicht zwischen zeitkritischen und nicht-zeitkritischen kwF.

 

Damit wird der gesamte kwF-Kreis zum Anwendungsobjekt der Geschäftsfortführungs-planung erklärt. Genau an dieser Stelle beginnt der systematische Bruch, der auch in Kapitel IV „Management der IKT-Geschäftsfortführung“ der delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 nicht geheilt wird.

DORA

Geschäftsfortführung als fest definierter Fachbegriff

Der Begriff der Geschäftsfortführung ist weder neu noch offen interpretierbar. Er ist klar und konsistent verankert im Notfall- bzw. Business-Continuity-Management nach etablierten Standards, insbesondere:

  • ISO 22301
  • BSI-Standard 200-4

 

Diese Standards sind eindeutig hinsichtlich ihres Betrachtungsobjekts: Gegenstand der Geschäftsfortführungsplanung sind zeitkritische Prozesse, also Prozesse, deren Ausfall innerhalb kurzer Zeit zu nicht tolerierbaren Schäden führt.

 

Nicht-zeitkritische kwF sind nicht primäres Anwendungsobjekt der Geschäftsfortführungsplanung; sie sind über geeignete Governance-, Risiko- und Kontrollmechanismen zu adressieren.

Praktische Konsequenzen

Aus der Kombination von Definition und Anforderung ergibt sich ein methodischer Bruch:

  • kwF umfassen mehr als zeitkritische Prozesse, ausdrücklich auch nicht-zeitkritische
  • für alle kwF sollen Instrumente der IKT-Geschäftsfortführung angewendet werden

 

Diese beiden Ebenen sind nicht deckungsgleich. Die Aufsicht erweitert den Anwendungsbereich, ohne die eingesetzten Instrumente entsprechend zu differenzieren.

 

In der Umsetzung führt diese Inkonsistenz dazu, dass nicht-zeitkritische Prozesse maßlos übersteuert werden, obwohl für diese Prozesse keine Anforderungen an eine zeitnahe Fortführung bestehen können oder dürfen.

 

Der daraus resultierende Aufwand trägt jedoch nicht messbar zur operativen Resilienz bei.

DORA

Lösungsansatz

Kritische oder wichtige Funktionen (kwF) sind nicht als homogene Kategorie, sondern als Teilmengenkonzept zu verstehen. Ein Festhalten am bloßen „oder“ oder einem „sowohl als auch“ verkennt die impliziten Steuerungsfolgen, die sich aus der Missachtung grundlegender Bestimmungsparameter der Wichtigkeit bzw. der Kritikalität von Prozessen ergeben.

 

Nicht jede wichtige Funktion ist kritisch, nicht jede kritische Funktion ist zeitkritisch, und nur zeitkritische Funktionen sind Gegenstand der Geschäftsfortführungsplanung.

 

Um methodische Konsistenz herzustellen, muss die Aufsicht entweder:

 

  • den Definitionsrahmen der kwF im Normtext präzisieren, oder
  • ausdrücklich eine differenzierte Behandlung innerhalb der kwF zulassen.
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