Folgt man dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 4 Satz 1 DORA konsequent, erwartet die Aufsicht, dass die IKT-Kontrollfunktion sowohl das Management als auch die Überwachung der IKT-Risiken übernimmt. Würde diese Lesart stringent angewendet, müssten sich zahlreiche aufsichtsrechtliche Beanstandungen in Luft auflösen, denn dann wäre es folgerichtig, die IKT-Kontrollfunktion mit einem operativ tätigen ISB zusammenzulegen. Wird hingegen die IKT-Kontrollfunktion mit einem modelltheoretisch korrekt etablierten ISB kombiniert, der ausschließlich Second-Line-Aufgaben wahrnimmt, entfällt genau jener Management-Aspekt, den die Aufsicht selbst der ersten Linie zuordnet. Eine solche Ausgestaltung würde streng genommen gegen Art. 6 Abs. 4 Satz 1 DORA verstoßen.
Die eigentliche Stellschraube liegt nicht in neuen Organisationskästen, sondern in der konsequenten Entflechtung operativer Tätigkeiten auf Institutsebene, dort, wo dies personell und strukturell möglich ist. Operative Informationssicherheit gehört in die erste Linie; Governance, methodische Steuerung und Oversight in die zweite.
Gleichzeitig richtet sich der Appell auch an die Aufsicht. Das sprachliche und modelltheoretische Wirrwarr der DORA – insbesondere rund um den Begriff des „Managements“ von IKT-Risiken – lässt sich nicht durch zusätzliche formale Trennungen auflösen, sondern nur durch eine praxisnahe, modellkonforme Auslegung. Wird „Management“ auf Ebene der IKT-Kontrollfunktion als methodische Verantwortung im Sinne von Plan, Check und Act verstanden und nicht als operative Risiko- oder Kontrolleigentümerschaft, löst sich der zentrale Widerspruch auf.
Ergänzend spricht auch der inhaltliche Zuschnitt der Funktionen gegen ein pauschales Trennungsdogma. Die Aufsicht selbst stellt klar, dass die IKT-Kontrollfunktion das gesamte Risikomanagement – wohl zu verstehen als IKT-Risikomanagement – umfasst, während der Informationssicherheitsbeauftragte nach xAIT und etablierten Normen auf die Informationssicherheit fokussiert ist. Informationssicherheitsrisiken stellen jedoch keine eigenständige Risikokategorie dar, sondern sind eine Teilmenge der IKT-Risiken. Vor diesem Hintergrund entsteht durch eine Zusammenlegung von ISB und IKT-Kontrollfunktion kein systemischer Konflikt, sondern eine fachliche Bündelung innerhalb derselben Verteidigungslinie. Überschneidungen in den Verantwortlichkeiten sind nicht Ausdruck mangelnder Trennung, sondern sachlogisch bedingt und eröffnen Synergiepotenziale.
Vor diesem Hintergrund plädiere ich ausdrücklich dafür, auf eine künstliche Verdopplung von Funktionen zu verzichten. Der ISB ist nach allen einschlägigen Normen eine klassische Second-Line-Funktion, ebenso ist die IKT-Kontrollfunktion ihrem Wesen nach eine Kontroll- und Governance-Funktion. Eine Zusammenlegung ist daher nicht nur zulässig, sondern sachgerecht.
Eine solche Klarstellung würde nicht nur die Governance-Logik schärfen, sondern auch einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Mehr Funktionen und mehr Trennlinien erzeugen nicht automatisch mehr Resilienz – oft erzeugen sie nur mehr Komplexität.