Belege, die entscheiden – DORA/NIS2 für Dienstleister
Für Finanzunternehmen gilt die DORA (EU‑Verordnung 2022/2554). In Deutschland gilt außerdem das NIS2‑Umsetzungsgesetz (Novelle des BSI‑Gesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2022/2555). Wer als Dienstleister Leistungen der Informations‑ und Kommunikationstechnologie für Finanzunternehmen erbringt – von Cloud‑Software über Plattform‑ und Infrastrukturdienste bis hin zu Entwicklungs‑ und Betriebsleistungen, beschleunigt Sorgfaltsprüfungen, wenn wirksame Kontrollen mit belastbaren Belegen sichtbar werden. Diese Serie zeigt genau diese Belege.

